Dienstag, 12. April 2016
Witzigkeit kennt keine Grenzen...
...wird sich Herr B. gedacht haben, als er sich über mögliche Sexualpraktiken eines momentan in aller Munde (unbeabsichtigtes Wortspiel!) befindlichen Herrn E. ausließ. Ob er das Ganze auch zu Ende gedacht hat, entzieht sich meines Verständnisses.

Auf jeden Fall wollte er ein statement setzen, durch Provokation eine eindeutige Reaktion erzwingen. Wenn er damit wirklich vorführen wollte, wird sein Geheimnis bleiben.

Wir sollten ihn nicht enttäuschen. Ich plädiere dafür, ihm ein (gebührenfinanziertes) Flugticket nach Ankara zu schenken. Dort hätte er dann die Möglichkeit, sein Grimme-Preis-verdächtiges Spottverslein direkt vor dem Präsidentenpalast vorzutragen.

Und schon wäre das Problem gelöst.

Witzigkeit...

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Der Herr E. hätte den B. doch verklagen können, anstatt sich an Muttis Rockzipfel zu hängen und den Beleidigten zu spielen. Was hat sie damit zu tun?

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